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Kommunalwahl 2020
13. September 2020 @ 8:00 - 18:00
Frei
Am 13. September ist in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahl 2020!
Wahlergebnisse online
Die Wahlergebnisse können online nachgeschaut werden unter:
Verbundene Wahlen
Es handelt sich hierbei um sogenannte “verbundene Wahlen”
Denn es werden die Vertreter in den kommunalen Vertretungsgremien sowohl für den Stadtrat/Gemeinderat als auch für den Kreistag gewählt.
Außerdem werden die Chefposten “Bürgermeister” und “Landrat” vergeben.
Ferner werden die direkt zu wählenden Mitglieder der Integrationsräte bestimmt.
Ausnahme in Gronau
In Gronau gibt es eine Ausnahme von dieser Regel:
Der Bürgermeisterposten wird nicht neu besetzt, da der Amtsinhaber erst 2019 gewählt wurde.
Briefwahl
Wer am 13. September nicht ins Wahllokal gehen kann, der kann einen Wahlschein beantragen. Den braucht man für die Briefwahl.
Der Antrag kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Man kann auch über die Website des Rathauses online den Wahlschein beantragen.
Drei Stimmzettel
Die Gronauer Wählerinnen und Wähler haben also drei Stimmzettel:
- einen grünen für die Wahl der Vertretung der Stadt Gronau (Stadtrat)
- einen hellgrauen für die Wahl der Vertretung des Kreises Borken (Kreistag)
- einen rosafarbenen für die Wahl der/der Landrats/Landrätin des Kreises Borken.
Dazu kommt bei bestimmten Wählerinnen und Wählern der blaue Stimmzettel für die Wahl des Integrationsrates.
Nur eine Stimme!
Auf jedem Stimmzettel darf nur ein Bewerber angekreuzt werden, sonst ist die Stimme ungültig.
Inzwischen sollte jede*r Wahlberechtigte seine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Andernfalls wendet man sich an das Wahlamt.
In diesem Fall wird es höchste Zeit! Es gibt Fristen, die einzuhalten sind.
20 Wahlbezirke
Für den Rat der Stadt Gronau gibt es 20 Wahlbezirke (siehe: wahlbezirke-wahl-2020-nach-strassen-sortiert-stand-13.08.2020(1)), damit werden 20 (von 40) Ratsmitglieder direkt gewählt: Der Kandidat/die Kandidatin mit den meisten Stimmen im Wahlbezirk zieht direkt in den Stadtrat (Direktmandat) ein.
Die Grünen-Kandidaten für die Wahlbezirke sind zu finden unter: Direktkandidaten
Listenmandate

Unsere Listenkandidaten vor dem Rathaus, in das sie möglichst zahlreich nach dem 13.9. als Ratsfrauen und Ratsherren einziehen möchten.
Die übrigen 20 Ratssitze werden über die sog. “Reservelisten” vergeben (Mandat über Liste).
Auf dem Stimmzettel stehen jeweils die ersten drei Personen der Liste der jeweiligen Parteien bzw. Wählergruppen.
Für Bindnis 90/ Die Grünen kandidieren unsere Listenkandidaten, die zu finden sind unter Listenkandidaten.
Ein Kreuz – zwei Wirkungen
Mit dem Kreuz auf dem Stimmzettel wählt man also gleichzeitig einen Direktkandidaten und eine Liste. Die Stimmen für die Listen werden für alle Wahlbezirke zusammen gezählt, daraus ergibt sich die Gesamtstimmenzahl für jede Liste. Hieraus wird die Verteilung der Mandate über Listen auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen verteilt.
Kreistagswahl und Integrationsratswahl
Analog wird mit den Stimmzetteln für die Kreistagswahl vorgegangen.
Für den Kreistag sind 60 Mandate zu vergeben.
Auch die Wahlen zum Integrationsrat laufen so ab. In diesen Rat werden danach noch Vertreter*innen des Stadtrats entsandt.
Wahl des Landrats oder der Landrätin
Anders ist es bei der Wahl zur Landrätin oder zum Landrat: Es kann nur eine(n) geben!
Die Bündnis-Grünen senden eine Gronauer Kandidatin ins Rennen, die den Amtsinhaber herausfordert: Susan Trautwein-Köhler will Landrätin werden!
Bei dieser Wahl ist im ersten Wahlgang gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen (absolute Mehrheit) bekommt.
Gelingt dies niemandem, wird nicht der/die mit den meisten Stimmen (relative Mehrheit) Landrat/Landrätin, sondern es kommt es zwei Wochen später zu einer Stichwahl.
Stichwahl
Bei der Stichwahl treten die beiden Kandidat*innen mit den meisten Stimmen gegeneinader an. Hier erreicht eine(r) in der Regel die notwendige absolute Mehrheit.
Die CDU/FDP Landesregierung wollte die Stichwahl abschaffen, weil sich insbesondere die CDU von der Abschaffung Wahl-Vorteile versprach. Eine Klage, u.a. der Bündnis-Grünen, vor dem Landesverfassungsgericht in Münster setzte die Stichwahl wieder in Kraft.
Attraktives grünes Angebot!
Bündnis 90/ Die Grünen haben für die Wählerinnen und Wähler neben einem innovativen Wahlprogramm ein attraktives Kandidaten-Angebot. Also am 13. September Bündnis-Grüne wählen, denn:
Gronau geht grüner!
Und der Kreis Borken auch!
Geht wählen!
Aber am wichtigsten: Geht überhaupt wählen!
Denn jeder Nicht-Wähler erhöht den Prozent-Anteil der rechten Vogelschiss-Partei!
Und das kann ja nun wirklich keiner wollen, oder?
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