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Neumitgliedertag November 2019
8. November 2019 @ 10:00 - 16:30
Euro15Aufgrund der enormen Zuwächse der Mitgliederzahlen bei Bündnis 90/ Die Grünen veranstaltet der NRW-Landesverband der Bündnis-Grünen eine Reihe von Neumitgliedertagen.
Leider ist der Neumitgliedertag November 2019 schon ausgebucht! Schade!
Neumitgliedertag November 2019
Auftakt in Düsseldorf
Die erste Veranstaltung wird am Freitag, den 8. November von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr in der Landesgeschäftsstelle in Düsseldorf stattfinden.
Viele Neumitglieder in Gronau
Die allermeisten der Mitglieder im Ortsverband Gronau sind ja Neumitglieder:
Von unseren zur Zeit 33 Mitgliedern sind 17 im Jahr 2019 eingetreten, acht im Jahr 2018!
Programm
Vormittag
Am Vormittag könnt Ihr Sarah Wolf und Wolfgang Zumdick aus der Landesgeschäftsstelle sowie und andere Neumitglieder kennenlernen, erhaltet Einblicke in die Strukturen der Grünen und erfahrt, wie Ihr Euch auf den unterschiedlichen Ebenen einbringen könnt.
Mittag
Nach einem Mittagsimbiss in der Landesgeschäftsstelle spazieren wir durch die Stadt zum Landtag (ca. 25min, Fahrt mit der STR ist auch möglich). Je nach Wetter bitte Regenschirme mitbringen und vorsichtshalber für den Landtag ein Ausweisdokument!
Im Landtag
Am Landtag empfängt uns Oliver Keymis, stellvertretender Landtagspräsident.
Von ihm erhalten wir interessante Einblicke in die politische Arbeit der Landtagsfraktion – wenn wir Glück haben, können wir auch den Plenarsaal besichtigen!
Für eure Fragen und eine politische Diskussion steht euch neben Oliver auch unsere Landesvorsitzende Mona Neubaur zur Verfügung.
Rückkehr
Die Veranstaltung endet voraussichtlich gegen 16.00/16.30 Uhr am Landtag.
Von der Haltestelle „Landtag/Kniebrücke“ fahren im 5-Minuten-Takt die Linien 708 und 709 zum Düsseldorfer Hauptbahnhof zurück.
Kostenbeitrag
Bringt bitte den Teilnehmendenbeitrag von 15,-€ in bar mit. Ihr erhaltet vor Ort eine Quittung von uns, die Ihr ggf. bei Eurem Kreisverband einreichen könnt. Die vegetarische Verpflegung ist inbegriffen.
Anmeldung
Meldet euch bitte selbst direkt beim Landesverband NRW an, ihr findet das Online-Anmeldeformular unter dem Link:
Neumitgliedertag November 2019
Wählt bitte bei”Kreisverband” die Option “Borken” aus.
Fahrtkosten-Zuschuss des Ortsverbands
Der Vorstand ist sich einig, dass Teilnehmer an den Neumitgliedertagen einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.
Wir fänden es gut, wenn mehrere gemeinsam fahren. Daher hat der Vorstand folgendes beschlossen:
30 € Fahrtkostenzuschuss
Die ersten fünf, die bei der Veranstaltung angemeldet sind und unter der Email: drdieter.schwarze@web.de beim OV-Vorstand den Antrag stellen, einen Zuschuss von 30 € bekommen.
Sparen durch Mengenrabatt

Vom Bahnhof Gronau geht es los nach Düsseldorf zum Neumitgliedertag November 2019. Im Gebäude links gibt es Tickets.
Aufgrund des Mengenrabatts bei den Bahntickets (Verbindung und Kosten s. Bahnfahrt zum Neumitgliedertag am 8 November 2019)
ergibt sich folgende Kostenreduzierung bei mehreren Mitfahrern (bei Nutzung der angegebenen Bahnverbindung):
Ein einzeln fahrendes Mitglied zahlt 52 €, bekommt 30 € erstattet und hat dann 22 € selbst zu tragen.
Fahren zwei gemeinsam, zahlen sie zusammen 89,80 €, macht pro Nase 44,90 €, bleiben nach Abzug des Zuschusses 14,90 €,
Fahren drei gemeinsam, zahlen sie zusammen 111,70 €, macht pro Nase 37,23 €, bleiben nach Abzug des Zuschusses 7,23 €,
Fahren vier gemeinsam, zahlen sie zusammen 133,60 €, macht pro Nase 33,40 €, bleiben nach Abzug des Zuschusses 3,40 €,
Fahren fünf gemeinsam, zahlen sie zusammen 155,50 €, macht pro Nase 31,10 €, bleiben nach Abzug des Zuschusses 1,10 € selbst zu tragen.
Unterrichtsbefreiung für Schüler*innen
Schülerinnen und Schüler können (ab 18 selbst, sonst die Eltern) VOR der Veranstaltung Unterrichtsbefreiung für diesen Tag beantragen.
Ihr könnt euch hierfür auf einen Runderlass des Schulministeriums NRW beziehen:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 29.05.2015 (ABl. NRW. S. 354),
zu finden unter:
12-52 Nr. 1 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen
Da heißt es:
3 Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen Schulveranstaltungen
Wichtige Gründe, bei deren Vorliegen die Schulleiterin oder der Schulleiter eine Schülerin oder einen Schüler beurlauben kann,
sofern wichtige schulische Gründe dem nicht entgegenstehen, sind insbesondere:
3.3 Teilnahme an Veranstaltungen, die für die Schülerin oder den Schüler eine besondere Bedeutung haben, wie
- religiöse Veranstaltungen,
- Fortbildungsveranstaltungen (z.B. Seminare zur Vorbereitung auf den Übertritt in das Arbeitsleben),
- Veranstaltungen zum Zwecke der politischen Arbeitnehmerweiterbildung, wenn die Voraussetzungen des § 12a Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz vorliegen,
- politische Veranstaltungen (z.B. Bildungsarbeit der Parteien, der Gewerkschaften oder ihnen nahestehender Organisationen),
- kulturelle Veranstaltungen (z.B. aktive Teilnahme an künstlerischen und wissenschaftlichen Wettbewerben, Mitwirkung an Aufführungen eines Chores, Orchesters oder Theaters),
- Sportveranstaltungen (z.B. aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, Trainingslagern, Sportfesten),
- internationale Veranstaltungen, die der Begegnung Jugendlicher dienen,
- für ausländische Schülerinnen und Schüler Veranstaltungen aus Anlass nationaler Feiertage.
Save the date!
Notiert schon mal das Datum! Oder, wie es so schön auf Neudeutsch heißt: Save the date!
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