Dieter Schwarze ist als Schriftführer Vorstandsmitglied im Grünen-Ortsverband Gronau. Er machte sich Gedanken über die gehäuften Flächenrodungen im Stadtgebiet. Diese erschieen als Leserbrief in Lokalteil der Westfälischen Nachrichten (WN) Nachfolgend könnt ihr sie hier nachlesen:
Gehäuft Baumfällungen
In der WN wurde jüngst über Baumfällungen im Stadtgebiet (Losserstraße, Spinnereistraße) berichtet. Die Gründe der Eigentümer sind unbekannt.
Holznutzung oder weitere Gründe?
Natürlich darf ein Eigentümer waldwirtschaftlich nutzbarer Flächen Holz zum Verkauf schlagen. Die Fällungen wurden im forstlichen Sinne nicht gerade fachmännisch durchgeführt (wie ein Fachmann feststellte). Dies lässt daher vermuten, dass hier eine andere Absicht dahinter steckt: Man spekuliert darauf, dass das Gebiet Bauland wird. Auch solche Spekulationen sind zumindest legal.
Nicht im Sinne der Stadt
Jedoch sind diese Fäll-Aktionen nicht im Sinne unserer Vertreter im Bauausschuss des Rates. Diese hatten wegen des ökologischen Wertes der Fläche eine Nutzungsänderung abgelehnt. Das wurde zum Fall Spinnereistraße berichtet.
Kein ökologischer Wert mehr?
Vielleicht steckt hinter den Fällungen die Idee, nun sagen zu können: “Seht ihr, nun ist der ökologische Wert vorbei! Daher könnt ihr nun beruhigt Bauland daraus machen.” Derartige “Anreize” darf ein Eigentümer der Bürgervertretung durchaus geben. Auch das ist nicht verboten.
Der Spekulation durch Baumfällungen entgegen wirken
Andererseits muss der Rat natürlich nicht im Sinne der Absichten der Waldeigner reagieren. Im Gegenteil: Solchen gegen die Interessen der Stadt gerichteten spekulativen Beeinflussungsversuchen durch Baumfällungen will hoffentlich entgegen wirken! Dann kann die Reaktion nur sein: Das Areal bleibt auch in Zukunft, was es ist: Forstgelände. Das gibt auch denen eine Chance, die den Eigentümern ein Kaufangebot unterbreiten, um den Wald zu erhalten. Denn Forst ist nicht so teuer wie Bauland.
Rat entscheidet über Bauland-Ausweisung
Wo Bauland entstehen soll, darf nicht durch Kettensägen-Einsatz von Privatleuten vorgegeben werden! Sondern dies entscheiden diejenigen, die gesetzlich dazu befugt sind: Der Rat, der sich auf die Fachkompetenz der Verwaltung stützt. Es muss klar sein und auch zukünftig klar bleiben: Wer Bäume fällt, wird nicht von der Stadt mit Profit aus Baulandverkäufen bzw. Häuservermietung “belohnt”, sondern behält (durch die gesetzlich gebotene Aufforstung bzw. Natur-Belassung) das, was er schon hatte: Wald.
Weitere Meinungen
Zu diesem Thema könnt ihr noch weitere Aspekte nachlesen unter:
Baumfällung mehr als fragwürdig
und
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