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Aktuelles

Presseerklärung zum Haushalt 2024

28.01.24 – von Stefan Kuhlmann –

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat am vergangenen Wochenende eine Klausur zum Haushaltsentwurf

der Stadt Gronau für 2024 durchgeführt. Dabei trat sie auch in ein konstruktives Gespräch mit dem Stadtkämmerer Eising. Es ging vor allem um die Frage, ob und wie sich die angekündigten Erhöhungen der Grund- und Erwerbssteuern vermindern lassen. Vier wichtige Punkte wurden deutlich, die die Bündnisgrünen in die anstehenden Debatte zu Haushalt einbringen werden:

Erstens, die großen Belastungen des Gronauer Haushalts im Jahr 2024 und den Folgejahren entstehen vor allem durch die immensen „Transferleistungen“ (vor allem im Sozial- und Bildungsbereich) der Stadt im Auftrag von Bund und Land, und nicht durch unverantwortlich viele und teure investive Projekte, die wir “uns nicht leisten können“. Kommunale Investitionen der Kommunen in NRW (auch in Gronau) liegen immer noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Darum widersprechen die Bündnisgrünen auch dem Steuerzahlerbund, der große Einsparpotentiale in Gronau vermutet (WN 27. 1. 2024). Die Finanzierung von Transferleistungen ist ein drängendes Problem aller Kommunen in NRW; Abhilfe kann nur eine Strukturreform der Aufgabenverteilung und -finanzierung schaffen.

Zweitens ist, seit der Haushaltsentwurf Mitte Dezember vergangenen Jahres im Rat vorgestellt wurde, der Zinsaufwand für Investitionskredite gesunken (3,5% statt 4,0%). Dies führt zu einer Verminderung der Kosten im Haushalt 2024 von knapp 0,5 Millionen Euro und bis 2027 von insgesamt 3,5 Millionen. Zusammen mit verschiedenen Verschiebungen, Kürzungen oder Streichungen von investiven Maßnahmen, wie sie zur Zeit in den Ausschüssen des Rates erörtert werden, erlaubt dies, die drohenden Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuer geringer zu halten, als ursprünglich veranschlagt.

Drittens sollten Erhöhungen der Steuerhebesätze nur befristet beschlossen werden, so dass sie bei verbesserten finanziellen Rahmenbedingungen schnell wieder zurückgenommen werden können. Zu solcher Disziplin können Rat und Verwaltung sich selbst am besten verpflichten, wenn sie künftig eine „Hebesatzsatzung“ beschließen und handhaben: Mit solch einer Satzung werden Hebesätze für einen bestimmten Zeitraum definiert (z.B. zwei Jahre), danach müssen sie erneut beraten und beschlossen werden. Andere Kommunen verfahren längst so (z.B. Stadt Erlangen).

Viertens bekräftigt die Fraktion Bündnis90/Die Grünen ihren Vorschlag, ab 2025 die vom Land geplante Grundsteuer C auf baureife, aber unbebaute Grundstücke einzuführen (Bericht in WN vom 11.1.2024). Dies regt den Wohnungsbau an, mindert Grundstücksspekulation und kann Grundsteuern A und B entlasten. Damit die Grundsteuer C aber effektiv greift, muss klar sein, welche Grundstücke baureif sind. Das wird in Bebauungsplänen geregelt, die in Gronau bislang aber noch nicht flächendeckend entwickelt wurden.

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